|
|
Kriterien für das Fällen von Bäumen im Interesse des Kletterns
- die betreffenden Bäume sind eine unmittelbare Gefahrenquelle
- oder stellen eine erhebliche Beeinträchtigung für das Klettern da
- durch das Freischneiden sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Erosionsgefahr zu erwarten
Das Fällen von Bäumen, egal welcher Art, im Interesse des Kletterns oder der Aussicht, kann immer nur eine im Einzelfall zu beurteilende Ausnahme sein! Die Kriterien dafür sind natürlich in der Kernzohne noch enger zu setzen.
|