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Deutscher Alpenverein Sächsischer Bergsteigerbund
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Zittauer Gebirge | Königshainer Berge | Lößnitzgrund | Erzgebirge | Erzgebirgsvorland | Steinicht
Alle Massive: ganzjährig, mit Ausnahme der Ostseite des berges Oybin (Rabennest, Zuckerhut, Falkennest).
Achtung! Der Aufstieg zum Ringweg auf den Berg Oybin (oder der Abstieg von dort) ist verboten ! Abseilen ist hier Pflicht.
Oybinwächter, Ameisenjunfer, Vergessener Turm: ständig 1.1.-31.8.
Kelchstein: keine RP-Begehungen und keine Erstbegehungen mehr zulässig!
Wetterstein, Brütende Henne: keine Erstbegehungen mehr zulässig!
Kiefernwand (einschließlich aller Quacken), Brummerlochspitze, Drillinge, Fensterturm, Semperhexe: ständig 1.1.-31.8.
Dachssteine: ständig
Drei Tische: keine Erstbegehungen mehr zulässig!
Schalkstein: Zugang nur von der Lichterwalder Straße, hinter "Schwerdtners Eisgarten", von kl. Wendeplatz in den Wald links abbiegen, an Absperrung (Hinweisschild für Bergsteiger) vorbei zum Fels
keine Erstbegehungen mehr zulässig!
Steinbruch, Elysium (M), Müllerbruch (M): ganzjährig
Großer Teufelsstein: keine Erstbegehungen mehr zulässig!
Herbstwand, Nirwana, Idyll: z. Z. ganzjährig.
Diese Kletterfelsen befinden sich im Privatbesitz des Tauchsportverbandes Görlitz e.V.;
Verhandlungen zum Erreichen einer nur zeitlich begrenzten Sperrung sind noch nicht abgeschlossen.
Großer Steinbruch: gesperrt
Verhandlungen mit der Großen Kreisstadt Radebeul über den zukünftigen Kletterbetrieb sind noch nicht abgeschlossen.
Rollenfels (Mädelrolle, Lausbubenfels, Ofen, Heizer, Versteckter Stein, Lok, Männerrolle einschließlich Greenhorn):
ständig 1.1.-31.7.
Seekofel, Kleiner Brocken, Stülpnerwand, Turnerfels: 1 Stunde vor Beginn und während des Spielbetriebes der Naturbühne Greifensteine
Biwakwand: 15.10.2000-15.3.2001
Achtung! Sicherungs- und Abseileinrichtungen (Ringe, Borhaken, Abseilöse) wurden vom Flurstück-Besitzer (NABU, Kreisverband Freiberg und Brand-Erbisdorf e.V.) zerstört bzw. entfernt!
Muldenwand: ständig 1.3.-31.8.
Faunwand (nördl. der Nymphenwand), Nymphenwand, Vogtlandriff, Hohe Wand, Elsterberger Wand, Dornbusch (ab Müschnerkamin flußabwärts), Elsterwand, Kleine Zacke, Große Zacke, Kleppergrundwächter: ständig 1.1.-31.7.; außerdem besteht Erstbegehungsverbot!
An allen anderen Klettergipfeln und Massiven dürfen Erstbegehungen nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werden (Kontaktaufnahme/Vermittlung durch den Gebietsbetreuer, Lutz Schneider, DAV, Sektion Plauen Vogtland).
| letzte Änderung: 16.04.2012 | ||
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