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Der Sächsische Bergsteigerbund
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Aktuelle Sperrungen zur Wanderfalkenbrut

Webmaster - 26.03.2009

Sperrungen durch Wanderfalkenbrut 2009

Der SBB beteiligt sich dieses Jahr an der Betreuung von zwei Wanderfalkenhorstplätzen: Kleiner Zschirnstein und Großer Grenzturm (Bielatal).
Am Kleinen Zschirnstein ist der Bereich der Westkante gesperrt. Einschränkungen gibt es hier für Wanderer, Klettergipfel sind selbst nicht betroffen.
Im Bielatal sind aufgrund der Wanderfalkenbrut der Große Grenzturm und die Grenznadel für Kletterer gesperrt, auch ein Lagern an den beiden Gipfeln ist nicht gestattet.
Die Sperrungen gelten ab sofort bis voraussichtlich Juni 2009. Änderungen werden bekannt gegeben.
Der Wanderfalke brütet auch noch in anderen Gebieten der Sächsischen Schweiz, was zu Einschränkungen für Wanderer und/ oder Kletterer führen kann. Genaue Informationen werden noch bekannt gegeben.

AG NUS
Uwe Kretzschmar

[aktuelle Ergänzung]
Unbedingt zu beachten ist, dass aus einigen zeitweiligen Sperrungen der letzten Jahre inzwischen ständige zeitweilige Sperrungen geworden sind:
Tiefblickspitze im Brandgebiet bis 30. Juni; Kirnitzschturm, Kladderadatsch und Kirnitzschwand im Unteren Kirnitzschtal/Schrammsteine bis 15. August.


a) bis 30. Juni 2009

– Adolf-Hermann-Fels (Nr. 15) im Rathener Gebiet: vollständig

– Fluchtwand (Nr. 55) und Flüchtling (Nr. 56) im Schmilkaer Gebiet: vollständig

– Siegfried (Nr.113) in den Affensteinen: vollständig
Die ständige Sperrung vom 15. 2. bis 1. 4. wird zeitweilig bis 30. 6. 2009 verlängert!

– Glatter Turm (Nr. 42) und Nordturm (Nr. 43) am Pfaffenstein: vollständig

– Am Kleinen Zschirnstein ist eine Aussicht gesperrt, die sich etwa 200 m südwestlich der
„Opfereiche“ befindet. Diese Sperrung betrifft keine Klettergipfel!

– Grenznadel (Nr. 147) und Großer Grenzturm (Nr. 148) im Bielatalgebiet: vollständig

b) bis 15. August 2009

– Promon (Nr. 83) in den Ochelwänden/Brandgebiet: vollständig.


Achtung! Die Beobachtung des Brutgeschehens ist noch nicht abgeschlossen. Es ist möglich, dass Sperrungen am Hohen Torstein (Nr. 69) oder am Saurier (Nr. 57), Schrammsteine, hinzukommen.

Die von den Naturschutzbehörden aus Artenschutzgründen fallweise festgelegten zeitweiligen Sperrungen von Klettergipfeln, Zugangswegen und Boofen sind unbedingt einzuhalten!


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